Rundschreiben 1/2008

Kiel, den 21.01.2008


Umweltgesetzbuch

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesumweltministerium hat den Referentenentwurf für das neue Bundesnaturschutzgesetz auf seiner Website vorgestellt. Das Verfahren zur Ver­bändebeteiligung dazu soll auf Bundesebene Anfang / Mitte Februar eröffnet werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz wird zukünftig Umweltgesetzbuch - 3. Buch (UGB III) heißen. Es ist nicht mehr lediglich Rahmenrecht, sondern unmittelbar geltendes Bundesrecht.

Schon wegen dieser neuen Rechtsqualität, vor allem aber wegen des Inhaltes haben die geplanten neuen Vorschriften höchste Brisanz.

Sie finden beigefügt eine als Arbeitsgrundlage verwendbare Analyse zum UGB III. Hinweise auf Änderungs- oder Ergänzungsbedarf nehmen wir gerne entgegen.

Den Gesetzestext finden Sie im Internet unter

Diejenigen, die über keinen Internetzugang und Drucker verfügen, können den Ge­setzestext und gegen Erstattung der Kopiekosten auch die Gesetzesbegründung von der Geschäftsstelle auf Papier erhalten. Natürlich verschicken wir auch ein ent­sprechendes PDF-Dokument gern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Giesen

Analyse zum UGB III

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