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      Vermerk 
      AK75 /Sie 
      Anhörung 
      Novellierung LNatSchG, LWG am 05./06.03.2003 
 
      Aus der 
      Anhörung zur Novellierung des LNatSchG und des LWG am 05.03.2003 ging 
      hervor, daß auch einige Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion zur 
      jedenfalls punktuellen Übernahme einiger Verbesserungen zu bewegen wären. 
      Eine grundsätzliche Neuausrichtung der vorgelegten Entwürfe ist vermutlich 
      zwar nicht zu erreichen, doch könnten die Verbesserungen die Auswirkungen 
      der Entwürfe etwas abmildern. 
        
        
        
        Ausgestaltung des Öko-Kontos als übertragbarer Anrechnungsanspruch.
        
        Kürzung 
        des § 38 Abs. 2 LWG - Streichung des Verbotes der Beeinträchtigung von 
        Land-Ökosystemen durch Gewässerunterhaltung.
        
        Entlastung 
        der Wasser- und Bodenverbände von der Aufgabe, Uferrandstreifen 
        "einzurichten" - Streichung oder Änderung des § 38 a) LWG i.S. des 
        Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände.
        
        
        Landes-UVP-Gesetz als Gesetz mit zwei Paragraphen: Ein erster Paragraph 
        würde auf den landesspezifischen Anhang der UVP-pflichtigen Vorhaben 
        verweisen; ein zweiter Paragraph auf die Regelungen des 
        Bundes-UVP-Gesetz im übrigen.
        
        Abtrennung 
        der Novellierung des Landeswaldgesetzes 
        (Erstaufforstungsgenehmigungstatbestand) vom Gesetzgebungsverfahren 
        (ausstehende Novellierung Landeswaldgesetz).
        
        Verbot des 
        Aussetzens von Pflanzen "außerhalb ihres natürlichen 
        Verbreitungsgebietes" im neuen § 24 LNatSchG könnte zugunsten der 
        Ausdrucksweise von den "gebietsfremden" (Definition nach BNatSchG) 
        Pflanzen geändert bzw. eine ausdrückliche Ausnahme für den 
        Erwerbsgartenbau eingeführt werden. 
      Kiel, den 
      7.03.2003 
      gez. Dr. 
      Giesen |