| Anlage 2 zum Rundschreiben 6/2001 | |
| Kaum nachvollziehbare Entscheidung 
    Zur Entscheidung des
    Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Juli 2001, mit der das Gericht den von 37
    Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages erhobenen Normenkontrollantrag
    gegen das Schleswig-Holsteinische Landesnaturschutzgesetz von 1993
    verworfen hat, nimmt der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz wie folgt
    Stellung: 
    Die Entscheidung ist kaum
    nachvollziehbar. Nach über 7 Jahren Verfahrensdauer entscheidet das Gericht
    ohne mündliche Verhandlung und mitten im laufenden Verfahren zur
    Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, den Normenkontrollantrag zu verwerfen.
    Die u.a. gegebene Begründung, die Landesverfassung von Schleswig-Holstein
    sei ein Organisationsstatut, das Grundrechte nicht gewähre, nimmt das
    Eigentum aus dem Schutz durch die Landesverfassung heraus. Damit wird
    Eigentumsschutz in Schleswig-Holstein zur eminent politischen Frage. Die
    Landesverfassung verliert jegliche steuernde Kraft in der Diskussion um
    Eigentum und Naturschutz. Der Arbeitskreis Eigentum und Naturschutz wird sich mit um so mehr Engagement an der streitigen politischen Diskussion in Schleswig-Holstein beteiligen. Er tritt für einen Naturschutz mit Augenmaß, für einen Abbau überflüssiger Bürokratie und für Eigenverantwortung und Selbstverwaltung ein. 
    Der Volltext der Entscheidung
    und eine ausführliche Würdigung werden demnächst in die Homepage des
    Arbeitskreises unter www.arbeitskreis-eigentum-und-naturschutz.de
    eingestellt. 
    E-mail:
    arbeitskreis@lauprecht-kiel.de | |