Rundschreiben 7/2006


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, beabsichtigt die Landesregierung, den Landtag ein gesetzliches Verbot für Veränderungen in NATURA 2000 - Gebieten beschließen zu lassen (§ 29 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 des zweiten Regierungsentwurfes zum neuen Landesnaturschutzgesetz; LT-Drs. 16/1004, S. 43).

Unser Arbeitskreis hat diese Regelungstechnik seit jeher kritisiert und statt der "Käseglocke" eine Einzelfallbetrachtung gefordert. Diese Forderung erhält durch eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 19.09.2006 Unter­stützung. Der vollständige Entscheidungstext ist von unserer Homepage abrufbar oder kann von der Geschäftsstelle bezogen werden. Eine Handreichung zur Ent­scheidung fügen wir bei.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Giesen

Entscheidungstext
Handreichung

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