|
Rundschreiben 7/2006 |
|
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, beabsichtigt die Landesregierung, den Landtag ein gesetzliches Verbot für Veränderungen in NATURA 2000 - Gebieten beschließen zu lassen (§ 29 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 des zweiten Regierungsentwurfes zum neuen Landesnaturschutzgesetz; LT-Drs. 16/1004, S. 43). Unser Arbeitskreis hat diese Regelungstechnik seit jeher kritisiert und statt der "Käseglocke" eine Einzelfallbetrachtung gefordert. Diese Forderung erhält durch eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichts erster Instanz vom 19.09.2006 Unterstützung. Der vollständige Entscheidungstext ist von unserer Homepage abrufbar oder kann von der Geschäftsstelle bezogen werden. Eine Handreichung zur Entscheidung fügen wir bei.
Mit freundlichen Grüßen
|