Rundschreiben 7/2004


Inhalt

NATURA 2000
1. Demo 18. Juni
2. LANA-Empfehlungen zur "erheblichen Beeinträchtigung"

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. "Eiderstedt" ist zum Schlagwort für den verfehlten Umgang der Landesregierung mit den NATURA 2000 - Richtlinien geworden. Die Bürgerinitiative PRO-Eiderstedt und der Kreisbauernverband Husum-Eiderstedt organisieren eine Demonstration für

Freitag, 18.06.2004, 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
vor dem Kieler Landtag.

Weitere Informationen enthält die per Post beigefügte Kopie.

Der Fall "Eiderstedt" verdient landesweite Unterstützung. Ein ausführliches Fachgutachten hat die fehlende Auswahlwürdigkeit belegt. Dieses Gutachten, so zeichnet sich immer deutlicher ab, soll unbeachtet bleiben. Über die fachlichen Stellungnahmen soll politisch entschieden werden. Dies widerspricht den Zielen der Richtlinie.

Wir empfehlen die Demonstration zur Teilnahme und bitten Sie auch, Ihre Mitglieder werbend zu informieren.

  1. Kernbegriff des NATURA 2000 - Schutzregimes ist die "erhebliche Beeinträchtigung". Wird eine solche angenommen, ist ein Vorhaben grundsätzlich unzulässig.

Die LANA (Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung; ein Arbeitskreis der Naturschutzministerien der Länder) hat eine Auslegungsempfehlung beschlossen, die die Praxis nachhaltig beeinflussen dürfte (NuR 2004, 296 - 303). Die Unterlage kann bei der Geschäftsstelle abgefordert werden. Es heißt darin beispielsweise:

"...

  • Erhebliche Beeinträchtigungen müssen nicht nachgewiesen werden; es reicht aus, wenn sie hinreichend wahrscheinlich sind.

  • Die Darlegungslast dafür, daß keine erheblichen Beeinträchtigungen ausgelöst werden können (Hervorhebung durch den Verfasser), liegt beim Vorhabensträger.

  • Jede einzelne erhebliche Beeinträchtigung eines Lebensraumtyps oder einer Art, die vom Erhaltungsziel erfaßt wird, führt zur Unzulässigkeit des Vorhabens ...

  • Die Beeinträchtigung charakteristischer Arten eines Lebensraumtyps, die selbst nicht im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet sind, kann als erhebliche Beeinträchtigung des Lebensraumtyps gewertet werden und zur Unzulässigkeit führen ...

  • Beinhaltet das Erhaltungsziel auch die Wiederherstellung von Lebensraumtypen oder die Entwicklung von Artenpopulationen, können auch Beeinträchtigungen dieses Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziels zu erheblichen Beeinträchtigungen führen.

..."

Mit diesen Empfehlungen schließt sich die LANA der schärfsten denkbaren Auslegung an.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Giesen

Anlage

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