Rundschreiben 5/2005


Novellierung Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der FDP hat einen hoch interessanten Entwurf zur Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes vorgelegt. Er ist in Kopie beigefügt. Die Drucksache 16/26 soll unmittelbar nach der Wahl des/der Ministerpräsidenten/in und der Vereidigung der Ministerinnen und Minister Gegenstand einer Plenardebatte sein.

Der Entwurf entspricht in weiten Teilen dem Entwurf der CDU-Landtagsfraktion, den diese Ende des Jahres 2002 als Alternative zum geltenden Landesnaturschutzgesetz vorgelegt hatte. Für die eine neue Landesregierung voraussichtlich tragenden Parteien besteht also nun Gelegenheit, sich zur Sache zu bekennen.

Der vorgelegte Entwurf kann Grundlage einer weiterführenden Diskussion sein, an deren Ende noch in diesem Jahr die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes stehen muß.

Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist ein Schlüsselinstrument um die "fünf Aufgaben" im Sinne des Koalitionsvertrages (Wirtschaft und Arbeit, Bildung, Verwaltung, Haushalt, Norddeutsche Kooperation) zu bewältigen.

gez. Dr. Giesen


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