Rundschreiben 12/2003


Sehr geehrte Damen und Herren,

das MUNL hat uns mit Schreiben vom 12.09.2003 im Rahmen einer Anhörung den Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein zugesandt. Wir entnehmen dem mitübersandten Verteiler, daß die allermeisten der hier zusammengeschlossenen forstlich interessierten Mitgliedsverbände ebenfalls vom MUNL angeschrieben wurden. Wir verzichten deshalb hier auf die Übersendung der sehr umfangreichen Unterlagen in Kopie und verweisen statt dessen auf unsere Website, in der ein Link auf die Internetseite www.umweltbericht-sh.de eingebaut ist. (Navigation: "Natur und Landschaft", dort "Wald", von dort "Allgemeine Informationen", dort "rechtliche Grundlagen" bzw. Direktlink: Rechtliche Grundlagen). Dort stehen der Entwurf des Gesetzestextes und die Begründung zum Abruf  zur Verfügung. Die Geschäftsstelle versendet auf Anfrage auch gerne eine Kopie.

Eine erste Durchsicht des Gesetzes zeigt, daß mit § 4 eine sehr umfangreiche Definition über die ordnungsgemäße Forstwirtschaft eingeführt wird. In elf Kriterien werden "Mindestanforderungen" ordnungsgemäßer Forstwirtschaft festgesetzt. Diese Beschränkung der Produktionsweise für den nachwachsenden Rohstoff Holz ist außerordentlich problematisch.

Erfreulich ist, daß hinsichtlich der Zuständigkeiten zur Erteilung von Erstaufforstungsgenehmigungen klarere Verhältnisse als bisher geschaffen werden und die primäre Zuständigkeit der Forstbehörde wieder eingeführt wird.

Der Gesetzentwurf hält in § 14 leider am Vorkaufsrecht fest.

Die Einzelheiten des Entwurfs werden wir gesondert würdigen. Unserem Arbeitskreis ist Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 28.11.2003 eingeräumt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Giesen


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